Beitragsordnung

  • 1. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich ohne Aufforderung im 1. Quartal zu entrichten.
    Den juristischen Personen wird eine Rechnung zur Verfügung gestellt.
  • 2. Der Mitgliedsbeitrag beträgt
    • a) für Einzelpersonen 80,00 €
    • b) für Institutionen 200,00 €
  • 3. Eintrittszeitpunkte innerhalb des Jahres werden quartalsweise berechnet.
  • 4. Eine Ermäßigung und Ratenzahlung kann mit dem Vorstand vereinbart werden.
  • 5. Beitragskonto bei
    • VR-Bank Uckermark-Randow eG
    • BIC GENODEF1PZ1
    • IBAN DE90 1509 1704 0170 6464 44
  • 6. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird jährlich durch die Mitgliederversammlung
    geprüft und ggf. angepasst.
  • 7. Die Beitragsordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 13.09.2023
    beschlossen.
Spenden

Uckermärkischer Hospizverein e.V.

Unser Verein setzt sich für die Enttabuisierung von Sterben, Tod und Trauer ein und begleitet Schwerstkranke und Sterbende sowie ihre An- und Zugehörigen in der letzten Lebensphase.

Dies geschieht vor allem durch ehrenamtlich Mitarbeitende, die in der Trauer- und Sterbebegleitung geschult sind.